Wird ein Schwabe wegen Beamtenbeleidigung vom Richter zu einer Geldstrafe von 200 Euro verdonnert.
“Möchten Sie noch etwas dazu sagen?”, fragt der Richter.
Der Verurteilte: “Mir läg da scho äbbes uff d’r Zung, aber des wird mir dann doch z’teuer!”