Ein Student fällt bei der Klausur …

… in “Logis­tik + Orga­ni­sa­ti­on” durch.
Stu­dent: “Sie bestra­fen mich. Ver­ste­hen Sie über­haupt etwas davon?”
Pro­fes­sor: “Ja — sicher. Sonst wär´ ich nicht Professor!”
Stu­dent: “Gut, ich will Sie etwas fra­gen, wenn Sie die rich­ti­ge Ant­wort geben, neh­me ich mei­nen Fün­fer und gehe. Wenn Sie jedoch die Ant­wort nicht
wis­sen, geben Sie mir eine Eins.”
Pro­fes­sor: “Wir machen das Geschäft.”
Stu­dent: “Was ist legal aber nicht logisch, logisch aber nicht legal und
weder logisch noch legal?”
Der Pro­fes­sor kann ihm auch nach lan­gem Über­le­gen kei­ne Ant­wort geben
und gibt ihm eine Eins.

Danach ruft der Pro­fes­sor sei­nen bes­ten Stu­den­ten und gibt ihm die
glei­che Frage.
Die­ser ant­wor­tet sofort: “Sie sind 63 Jah­re alt und mit einer 35-jäh­ri­gen Frau ver­hei­ra­tet, dies ist legal, jedoch nicht logisch.
Ihre Frau hat einen 25-jäh­ri­gen Lieb­ha­ber, dies ist zwar logisch aber
nicht legal.
Sie geben dem Lieb­ha­ber Ihrer Frau eine eins, obwohl er durchgefallen
wäre, das ist weder logisch, noch legal.”

Ein Gedanke zu „Ein Student fällt bei der Klausur …“

  1. Tja,

    eigent­lich ganz wit­zig. Nur … einen jün­ge­ren Lieb­ha­ber zu haben ist viel­leicht etwas ver­rucht, aber bestimmt nicht illegal :-).

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